nach Art. 13 DSGVO
Dieser Bereich wird zum Schutz von Eigentum und Personen videoüberwacht. Nachfolgend finden Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
Die Videoüberwachung dient dem Schutz des Eigentums sowie der auf dem Grundstück befindlichen Personen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen).
Die verfolgten berechtigten Interessen sind: Einbruchprävention, Schutz vor Vandalismus und Sachbeschädigung, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten gegen Eigentum und Personen.
Erfasst wird ausschließlich der Einfahrts- und Eingangsbereich des eigenen Grundstücks. Angrenzende öffentliche Flächen und Nachbargrundstücke werden durch Bildausblendung (Privatsphäre-Maskierung) von der Aufzeichnung ausgenommen.
Die Aufzeichnungen werden lokal gespeichert und nach spätestens 96 Stunden automatisch überschrieben, sofern sie nicht zur Verfolgung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Eine Speicherung in einer Cloud findet nicht statt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Falle einer Straftat können Aufzeichnungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21) gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
www.lfd.niedersachsen.de
Stand: Juni 2026 · Diese Information wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor Betreten des überwachten Bereichs bereitgestellt.